Die Gemeinde Schwalmtal hat heute wie folgt informiert:
Angesichts rasant steigender Corona-Zahlen haben Bund und Länder drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen.
Auf Grund der aktuelle Rechtslage ist, gemäß § 9 Abs. 1 CoronaSchVO, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ab dem 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 unzulässig.
Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Sobald die Sperrung der Sport- und Turnhallen, sowie der Sportsportanlagen für die Vereine aufgehoben wird, werden Sie informiert.